FHTW-Berlin, Universität Linz

Teleshopping, Homeshopping oder auch Online-Shopping, bedeutet interaktives Shopping, wo sich der Konsument in einem elektronischen Katalog, der eine interaktive und multimediale Präsentation von Produkten ermöglicht, bewegt und seine Ware mittels Knopfdruck auswählen kann. Diese Art des Shoppings ermöglicht ein Einkaufen ohne zeitliche (z.b. Ladenschlußgesetze), örtliche (z.b. überfüllte Kaufhäuser oder Innnenstädte) oder personelle (z.b. freies Verkaufspersonal) Restriktionen.

Aber auch bei uns wird versucht einen ähnlichen Shopping-Kanal aufzubauen. Um das Interesse der Kunden zu prüfen, wurde im Media-Markt Dresden eine zwei monatige Befragung durchgeführt. Die Kunden konnten sich vor Ort darüber informieren welche Formen des elektronischen Einkaufs es derzeit gibt und welche künftig Realität werden können. Mittels Spezialfernseher und Computer konnten Interessierte die Möglichkeit des Teleshoppings selbst ausprobieren. Anschließend wurden die Kunden zu ihren Wünschen und Vorstellungen im Bezug auf Teleshopping befragt. Insgesamt waren 450 Interviews vorgesehen, deren Ergebnisse leider nicht vorliegen.

Während die einen noch nach Kundenwünschen forschen, sind die anderen schon etwas direkter. So wollten das größte europäische Versandhaus und der Münchener Privatsender Pro Sieben, die gemeinsam an der H.O.T. Home Order Television GmbH beteiligt sind, schon ab 16. Oktober 1996 mit ihrem eigenen Teleshopping-Kanal auf Sendung gehen und investierten zusammen bis zu 100 Mill. DM. H.O.T. sollte die Fernsehzuschauer zu einem Einkauf im heimischen Wohnzimmer verlocken. In fünf Jahren, so stellte man sich vor, sollten ca. eine halbe Milliarde Mark (ca. 3.5 Mill $) Umsatz und damit die Gewinnschwelle erreicht sein.
Aber am 27.11.1995 erfolgte dann die Ernüchterung. Der Antrag auf den eigenen Teleshopping-Kanal H.O.T. wurde zurückgewiesen. Von den Mitgliedern des Gremiums welches 15 Stimmberechtigte umfaßte, sprachen sich 7 für H.O.T aus, 5 lehnten den Kanal ab und 3 enthielten sich der Stimme. Das Urteil ist eigentlich kein Wunder, denn bislang sind weder in Deutschland noch in der EU die rundfunkrechtlichen Vorraussetzungen für einen reinen Teleshopping-Kanal geschaffen.
